Downloaden (Recht)
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Vorallem seit dem 1. Januar 2008 ist vielen unklar, was denn nun legal, und was illegal, was das Downloaden betrifft, ist.
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Was ist illegal?
Illegal zu downloaden sind in Deutschland sämtliche Medienformate wie Filme, Serien, Musik aber auch nach wie vor Spiele und Programme, die aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen stammen - wie beispielsweise Seiten die neue Kinofilme oder kostenpflichtige Programme umsonst zum Download anbieten - das schließt legale Downloadquellen wie Musicload oder Itunes natürlich aus, da diese die Rechte vom Urheber haben.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 53 des Urheberrechtsgesetzes, der ab 2008 auch die Privatkopie von "rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen" verbietet.
Inwiefern, und wann das auf Uploads zutrifft, bzw. in welchen Fällen der User davon ausgehen kann, ist noch nicht bekannt, jedoch kann man bei urheberrechtlich geschützten Dateien in P2P - Netzwerken davon ausgehen.
Online Streams
Vielen Leuten ist unklar, wie die rechtliche Situation bei Online-Streams aussieht - auch hier gilt nichts anderes. Illegal ist nicht erst das bewusste Abspeichern auf der Festplatte, sondern schon der Download - und das ist beim Streamen der Fall. Da es diesbezüglich aber noch keine Urteile gibt, kann die Rechtslage diesbezüglich nicht klar definiert werden - einige Anwälte sind der Meinung, es handelt sich aufgrund der temporären Speicherung um kein Verstoß gegen §53 UrhG.
Was ist legal?
Legal downloaden kann man alles was der Urheber freigibt, oder was unter einer Lizenz steht, die das downloaden oder weitergeben erlaubt. Richtigkeitshalber sollte der passende Lizentext beigelegt werden. Aber auch kostenpflichtig kann man vieles downloaden, und das betrifft nicht nur Musik. Wichtig ist nur, dass derjenige, der die Sachen zum Download anbietet, es auch darf. Seriöse Seiten lassen sich aufgrund eines ordentlichen Impressums erkennen, und auch Google kann dabei helfen, Informationen über gewisse Seiten zu erhalten.
Aufnehmen von Filmen und Musik
Onlinevideorecorder
Das Aufnehmen von Filmen per Onlinevideorecorder, wie shift.tv oder OTR, ist umstritten. Zum einen wollen verschiedene Sender nicht, das diese Plattformen das aufnehmen anbieten, zum anderen besteht aber für Nutzer dieser Services keine Gefahr auf rechtliche Schritte. Der Sender RTL hat eine Einstweilige Verfügung gegen Onlinerecorder erwirkt, die es den Anbietern verbietet die Sender der RTL Gruppe aufzunehmen. Auch wenn das private Aufnehmen keine rechtlichen Schritte zur Folge hat, so ist das verbreiten dieser Aufnahmen dennoch illegal und kann mit einer Anzeige wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke enden.
Onlineradios aufnehmen und freie Musik
Das mitschneiden von nicht kopieregeschützter Musik ist weiterhin erlaubt. So kann zum Beispiel das Audiosignal einer nicht geschützen Musik- CD am Computer mitgeschnitten werden. Das mitschneiden von Onlineradios ist ebenfalls legal. Im laufe der Zeit wurden immer bessere Methoden zum mitschneiden veröffentlicht. So bietet OMR den gleichen Service wie OTR an, allerdings werden statt Filme, Radiosendungen und Lieder mitgeschnitten. Ebenfalls gibt es eine Reihe von Programmen, die automatisiert mehrere Onlinestreams mitschneiden, benennt und speichert.
| | Dieser Abschnitt oder Artikel bedarf einer Überarbeitung. Grund: Der Teil zu freier Musik muss noch ergänzt werden - genauere Angaben dazu findest du auf der Diskussionsseite dieses Artikels. Hilf' dem NetzweltWiki, in dem du den Artikel verbesserst und diesen Baustein anschließend entfenst. --Inkognito 20:47, 27. Jan. 2008 (CET)-- | |

